Der Energieausweis
Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die
neue Energieeinsparverordnung (ENEV) 2007. Die dort
festgelegte Forderungen betreffen auch Besitzer von
Ein- und Mehrfamilienhäusern. Bei Verkauf, Neuvermietung
und Verpachtung muss ein Energieausweis vorgelegt werden.
Der Eigentümer ist verpflichtet sich um die Ausstellung
eines Energieausweises zu bemühen.
Im Energieausweis wird der Energieverbrauchswert
angegeben und die entsprechende Energieklasse, ähnlich
den Elektrogeräten, dargestellt.
Ein Energieausweis für Wohngebäude
ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Er enthält konkrete Vorschläge für energiesparende
Modernisierungsmaßnahmen, wie z. B. das Dämmen von
Dächern, Wänden und Heizungsrohren, der Austausch alter
Fenster sowie das Erneuern der Heizungstechnik.
Mit Hilfe des Energieausweises können
Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wann wird eine Energieberatung nötig?
- Vermietung und Verkauf von Häusern
und Wohnungen
- Inanspruchnahme von staatlichen Fördergeldern
- Bei einer Altbausanierung
- Wenn Ihr Haus zuviel Heizenergie verbraucht.
Alle weiteren Fragen rund um den Energieausweis und
die Möglichkeiten, wie auch Sie effektive Maßnahmen
zur Energieeinsparung einsetzen können, erfahren Sie
bei uns. Rufen Sie an: Michael Hotz, Telefon 06187
22107 oder per E-Mail: energie@hotz-nidderau.de. Wir
beraten Sie gerne!
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